Häufige Fragen
Häufige Fragen für Tagespflegepersonen
Die wichtigsten Schritte auf dem Weg in die Kindertagespflege.
Was muss ich tun, um Kindertagespflegeperson zu werden?
Melden Sie sich bei uns zu einem unverbindlichen Informationsgespräch. Wir erklären Grundlagen, Voraussetzungen und den Ablauf der Qualifizierung. Danach folgen Anmeldung, Eignungseinschätzung und Hausbesuch.
Wann brauche ich eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII?
Eine Pflegeerlaubnis ist erforderlich, wenn Sie Kinder außerhalb des Haushalts der Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages, mehr als 15 Stunden pro Woche, gegen Entgelt und länger als drei Monate betreuen möchten.
Die Pflegeerlaubnis wird durch das zuständige Jugendamt nach positiver Eignungsprüfung, erfolgreichem praxisvorbereitendem Qualifizierungskurs und Prüfung geeigneter Räumlichkeiten erteilt. Sie gilt fünf Jahre und muss anschließend neu beantragt werden.
Welche Formen der Kindertagespflege gibt es?
- Betreuung im eigenen Haushalt
- Betreuung im Haushalt der Erziehungsberechtigten
- Betreuung in anderen geeigneten Räumen