Infoveranstaltung: Vereinbarung zum Schutzauftrag nach §8a (3 UE)
Referentinnen: Anke Beuchle (Tagesmütter Enztal e.V.)
Alice Zahorneanu (Jugendamt Enzkreis)
Im Juni 2021 gab es eine Änderung des § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei
Kindeswohlgefährdung.
Bis zum 10.06.2021 wurden Tagespflegepersonen in diesem Gesetz nicht benannt.
Seit dem 10.06.2021 werden Sie als Tagespflegeperson benannt und sind somit
verpflichtet, eine Vereinbarung zum Schutzauftrag mit dem Jugendamt zu treffen.
An diesem Abend informieren wir Sie über diese Vereinbarung und die Änderungen
im Gesetz. Hier haben wir auch Zeit, um auf Ihre Fragen einzugehen.
Der Informationsabend wird kostenfrei als Videokonferenz via Zoom angeboten, damit
alle interessierten Tagespflegepersonen teilnehmen können und gut auf den nächsten
Schritt vorbereitet sind. Nähere Informationen zur Teilnahme (Zugangsdaten) erhalten
Sie wenige Tage vorab per E-Mail.
Bitte melden Sie sich bis zum 20.07.2022 schriftlich per E-Mail bei mir an und
schicken Sie uns unbedingt auch Ihre Fragen im Vorfeld zu, damit wir uns auf diese
vorbereiten können!
a.beuchle@tagesmuetter-enztal.de