Corona Update 04.10.2022
Corona-Regeln seit 1. Oktober 2022
C O R O N A
Änderungen zum 1. Oktober 2022: Corona-Verordnung des Landes
- Neufassung der Verordnung und Anpassung an das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes.
- Einige Regelungen wie FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr und in medizinischen Einrichtungen sind nun durch das IfSG geregelt.
- Laufzeit der Verordnung bis 30. November 2022.
Im Anhang finden Sie die Regeln auf einen Blick, sowie hier online:
Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung
Bundesgesundheitsministerium: Welche bundesweiten Basismaßnahmen gelten ab dem 1. Oktober 2022?
Entschädigung bei Absonderung nur noch für dreifach Immunisierte
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich Corona-bedingt in Isolation befinden, kann der Arbeitgeber beim Staat in der Regel eine Verdienstausfallentschädigung beantragen. Für Absonderungszeiträume beginnend ab Oktober gelten nun weitere Voraussetzungen: Ein Verdienstausfall wird nur noch dann erstattet, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter drei Immunisierungsereignisse (Impfung oder Genesung) vorweisen können, hierzu müssen mindestens zwei Impfungen gehören. Dies gilt auch für Entschädigungsanträge von Selbstständigen. Dies teilte das baden-württembergische Gesundheitsministerium am 30. September 2022 mit.
Regeln bei Einreise nach Deutschland bleiben gelockert
Wer nach Deutschland einreist, braucht auch ab Oktober weiterhin keinen Nachweis, dass er oder sie gegen das Coronavirus geimpft, genesen oder getestet ist. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Verordnung bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Weitere Informationen finden Sie in den wichtigsten Fragen und Antworten für Reisende.
Quelle:
Anette Popp
Grundstücks- und Gebäudemanagement
Wirtschaftsförderung
Kelterplatz 7, 75417 Mühlacker- Oktober 2022