Corona Update 26.01.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

verehrte Unternehmerinnen und Unternehmer,

 

im Laufe dieser Woche wird wieder eine angepasst Corona-Verordnung erwartet. Wer sich vorab über die Ergebnisse der Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 24. Januar 2022 informieren möchte, kann das hier tun.

Ab morgen gibt es bereits neue Regeln zu Quarantäne und Isolation. Sehen Sie nachstehend:

 

C O R O N A – V E R O R D N U N G E N

Land passt Regelungen für Quarantäne und Isolation an

In der Corona-Verordnung Absonderung regelt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, wer in Baden-Württemberg in Absonderung, Quarantäne und Isolation muss. Vor allem in einem Punkt passt das Ministerium jetzt die Regeln an die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts an. Die Änderungen treten am morgigen Mittwoch, 26. Januar 2022, in Kraft.

Wie bislang schon ausgenommen von der Pflicht zur Quarantäne sind Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen, wenn sie geimpft oder genesen beziehungsweise aufgefrischt sind. Künftig gelten nun auch Genesene mit mindestens einer Impfung als geboostert und müssen damit als Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne. Die Reihenfolge der Impfung und Infektion spielt dabei keine Rolle.

Ausnahmen von der Quarantänepflicht für Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen

Konkret sind damit von morgen an Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen in folgenden Fällen von der Quarantänepflicht ausgenommen:

  • Personen, die zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten haben und deren zweite Impfung nicht weniger als 15 Tage und nicht mehr als 90 Tage zurückliegt,
  • genesene Personen, deren PCR-Nachweis einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht weniger als 28 Tage und nicht mehr als 90 Tage ab Probenentnahme zurückliegt,
  • geimpfte Personen, die mindestens eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, oder
  • genesene Personen, die eine oder zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten haben, wobei die Reihenfolge der Impfung und Infektion unerheblich ist.

Weitere Änderungen in der Corona-Verordnung Absonderung

  • Es wird klargestellt, dass sich positiv getestete Personen aus der Isolation ab Tag 7 nur freitesten dürfen, wenn sie zum Zeitpunkt der Probenentnahme seit mindestens 48 Stunden frei von Symptomen sind.
  • Die Nachtestung nach einem positiven selbst vorgenommenen überwachten Test oder einem positiven Selbsttest kann nunmehr auch mittels Schnelltest, zum Beispiel in einem Testzentrum, erfolgen.

 

Änderungen zum 26. Januar 2022: Corona-Verordnung Absonderung

 

F Ö R D E R P R O G R A M M E

Unterstützung für Selbstständige und Unternehmen

Die Bundesregierung unterstützt auch weiterhin Soloselbstständige und Unternehmen, die starke Umsatzeinbußen in der Corona-Pandemie verzeichnen. Die Maßnahmen umfassen die Überbrückungshilfe IV, den Wirtschaftsstabilisierungsfonds, Härtefallhilfen, das KFW-Sonderprogramm sowie besondere Unterstützung für die Veranstaltungsbranche, Messen, Ausstellungen und Kulturveranstaltungen sowie den Profisport. Fragen und Antworten.

 

Quelle:

Anette Popp

Stadt Mühlacker

Grundstücks- und Gebäudemanagement

WirtschaftsförderungKelterplatz 7, 75417 Mühlacker

 



- Januar 2022

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