Corona Update 19.01.2022

Hier ein erneuter Überblick der aktuellsten Änderungen und Informationen für Sie:

 

C O R O N A – V E R O R D N U N G E N

Bund passt Impfstatus bei Johnson & Johnson an

Am Wochenende hat der Bund kurzfristig die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) angepasst, die ab sofort gilt.

In diesem Zusammenhang hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) die Kriterien für den Impfstatus von Personen geändert, die mit dem Impfstoff Janssen (Johnson & Johnson) geimpft wurden. Bei Johnson & Johnson reicht eine Einzelimpfung für die Grundimmunisierung nicht mehr aus. Es braucht eine zweite Impfung, idealerweise mit einem mRNA-Impfstoff (BioNTech/Pfizer bzw. Moderna), damit der vollständige Impfschutz vorliegt. Die Neuregelung des Bundes führt auch dazu, dass Personen, die nach der ersten Impfung mit Johnson & Johnson eine zweite Impfung erhalten haben, rechtlich nicht länger als „geboostert“ gelten. Sie müssen deshalb in Bereichen, in denen die 2G+ Regel gilt, für den Zutritt einen Test vorweisen. Alle Betroffenen, die bereits eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten haben, sollten nun drei Monate später eine Auffrischungsimpfung durchführen. Bis zum Erhalt dieser dritten Impfung unterliegen alle Betroffenen der Testpflicht bei 2G-Plus. Hierbei handelt es sich um bundesrechtliche Regelungen, die ggfs. durch den Bund kurzfristig geändert werden.

Wer gilt in Baden-Württemberg als „geboostert“?

Personen, die dreifach geimpft sind.

Erst vor kurzem geimpfte Personen, die ihre Grundimmunisierung (Abschluss der Impfserie) vor nicht länger als 3 Monaten erworben haben.

Genesene, deren Infektion (Angabe auf dem PCR-Testnachweis) noch nicht länger als drei Monate zurückliegt.

 

Änderungen zum 17. Januar 2022: Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit, Corona-Verordnung Familienbildung und Frühe Hilfen

 

Fragen und Antworten zu Quarantäne und Isolation

 

F Ö R D E R P R O G R A M M E

Neustarthilfe 2022 für solo-selbständige Kulturschaffende – Beantragung ab sofort möglich
Ab sofort können Solo-Selbständige aller Kunstbereiche sowie kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, die einen pandemiebedingten Umsatzausfall haben, die Neustarthilfe 2022 beantragen. Die Neustarthilfe 2022 gilt für die Monate Januar bis März 2022 . Die maximale Förderung beträgt 4.500 Euro . Voraussetzung ist, dass coronabedingte Umsatzausfälle zu verzeichnen sind. Die Neustarthilfe wird als Vorschuss in monatlichen Raten von 1.500 Euro gezahlt und nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Die Neustarthilfe 2022 richtet sich an die Betroffenen, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren. Wie bisher können neben Solo-Selbständigen (mit oder ohne Personengesellschaften) auch kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, unständig Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften antragsberechtigt sein. Weitere Informationen hier: Überbrückungshilfe Unternehmen – Startseite (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

 

Unternehmens-Förderung für innovativen Klimaschutz startet

Neue Spitzentechnologien für den Kampf gegen den Klimawandel sind im Förderprogramm Invest BW ab dem 20. Januar 2022 gefragt. Mit einem Förderaufruf zum Thema „Innovationen für den Klimaschutz“ beginnt am Donnerstag, 20. Januar 2022 eine missionsorientierte Förderrunde des größten branchenoffenen einzelbetrieblichen Förderprogramms in der Geschichte Baden-Württembergs.

Förderanträge für den missionsorientierten Förderaufruf können online beim beauftragten Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH ab dem 20. Januar 2022 eingereicht werden. Zur Antragstellung gilt das Stichtagsprinzip, Antragsfrist ist der 31. März 2022, 15 Uhr. Die eingereichten Vorhaben werden nach festgelegten Förderkriterien und unter wettbewerblichen Gesichtspunkten bewertet.

Zudem wird es am 17. Februar 2022 um 10 Uhr erneut eine Informationsveranstaltung für interessierte Unternehmen rund um die Antragstellung geben. Eine Anmeldung zum kostenfreien Web-Seminar ist ab dem 20. Januar 2022 möglich.

 

Förderung für Coaching zur Personalentwicklung

Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Baden-Württemberg eine 50-prozentige finanzielle Förderung erhalten, wenn eine Unternehmensberatung für sie ein Personalentwicklungskonzept erarbeitet, daraus Weiterbildungsempfehlungen ableitet und aufzeigt, wie die Weiterbildungen umgesetzt werden können. Details dazu: Coaching-Programm Personalentwicklung und Weiterbildungsberatung

 

I M P F U N G E N

Impfstützpunkt Mühlacker: Boosterung von unter 18-Jährigen und Kinderimpfungen

Der Vorraum der Enztal-Sporthalle in der Rappstraße 35 dient derzeit als Impfzentrum. Es steht von Montag bis Samstag von 9 bis 15 Uhr allen offen. Angeboten werden sowohl Erst- und Zweitimpfungen als auch Auffrischungen (Boosterung).                                                        Ab sofort wird auch die Boosterung von unter 18-Jährigen (ab 12 Jahren) von allen Ärzten im regulären Betrieb des Impfstützpunktes ohne Anmeldung durchgeführt.
Des Weiteren wird es Aktionstage für Kinderimpfungen (5-11 Jahre) am Impfstützpunkt Mühlacker geben: Am Donnerstag, 20. Januar, und Freitag, 21. Januar, werden diese jeweils von 12 bis 15 Uhr mit täglich 45 Impfungen durchgeführt.
Dafür ist die Anmeldung der Kinder zwingend notwendig. Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern. Die verfügbaren Impftermine sind im Termintool des Landratsamtes Enzkreis über https://www.impfen-pfenz.de buchbar. Die erforderliche Zweitimpfung der Kinder soll nach drei Wochen erfolgen. Diese erfolgt somit am 8. Februar, am 10. Februar und am 11. Februar. Die Terminvergabe zur Zweitimpfung erfolgt manuell bei der Erstimpfung. Ein Hinweis zur Wahrnehmung des Termins für die Zweitimpfung erfolgt bei der Buchung des Ersttermins. Informationen über die Impfung für Kinder stehen auf den Seiten des Enzkreises (www.enzkreis.de/coronaimpfung) und der Impfkampagne des Landes (www.dranbleiben-bw.de/kinderundjugendliche). Unter anderem ist dort eine 70 Minuten lange Infoveranstaltung mit verschiedenen Fachleuten als Video abrufbar.

Weitere Informationen zum Impfstützpunkt sind auf der Homepage der Stadt Mühlacker zu entnehmen: https://www.muehlacker.de.

 

Quelle:

Anette Popp

Grundstücks- und Gebäudemanagement

WirtschaftsförderungKelterplatz 7, 75417 Mühlacker



- Januar 2022

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