Corona Update 30.11.2021

I M P F N A C H W E I S E

Impfnachweis ab 1. Dezember nur noch über App oder mit ausgedrucktem QR-Code

Mit der neuen Corona-Verordnung ist ein Nachweis für die Impfung, beispielsweise für den Zugang zu 2G- oder 2G plus-Veranstaltungen, nur noch mit einem QR-Code möglich. Nicht mehr ausreichend ist dagegen die Vorlage des gelben Impfpasses, da dieser sich nicht zur digitalen Anwendung eignet. Der QR-Code befindet sich auf dem digitalen Impfzertifikat, das die Menschen entweder direkt bei ihrer Impfung erhalten oder mit dem gelben Impfpass im Anschluss an die Impfung in der Apotheke abholen können. Der QR-Code kann dann entweder mit der Corona-Warn-App oder der CovPass-App eingelesen werden.

 

Wie müssen Nachweise kontrolliert werden?

Die Corona-Verordnung stellt in Paragarf 6a deutlicher klar, wie Betreiber, Anbieter und Veranstalter verpflichtet sind, Test-, Genesenen und Impfnachweise zu kontrollieren müssen. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App, geprüft werden.

Für den Impfnachweis muss der QR-Code des digitalen Impfzertifikats der EU vorgelegt werden – entweder als Ausdruck oder per Apps wie der Corona-Warn-App oder der CoVPass-App.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die in den Impfzentren geimpft wurden, haben das Zertifikat automatisch direkt dort erhalten – vielen, die vor dem 14. Juni 2021 dort geimpft wurden, haben das Zertifikat vom Sozialministerium zugeschickt bekommen. Auch viele Arztpraxen stellen das Zertifikat direkt nach der Impfung aus.

Hat eine Person kein Zertifikat, dann kann dieses in den meisten Apotheken mit gelbem Impfpass und Personalausweis kostenlos ausgestellt werden. Das geht meist am gleichen Tag. Die Apotheken stellen diese Zertifikate für das Robert Koch-Institut aus.

C O R O N A – V E R O R D N U N G E N

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung

 

Änderungen zum 27. November 2021: Corona-Verordnung Schule, Corona-Verordnung Sport

 

Quelle:

Anette Popp

Grundstücks- und Gebäudemanagement

WirtschaftsförderungKelterplatz 7, 75417 Mühlacker



- November 2021

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