Corona Update 24.11.2021

C O R O N A – V E R O R D N U N G E N

Verschärfung der Corona-Verordnung zum 24. November 2021

Aufgrund der sich weiter zuspitzenden Lage, haben sich Bund und Länder verständigt, die Corona-Maßnahmen nochmals zu verschärfen. Auch in Baden-Württemberg gelten ab Mittwoch 24. November 2021 zusätzliche Einschränkungen.

Ein Überblick über die neuen Regelungen finden Sie hier und im Anhang.

Fragen und Antworten hält diese Seite bereit.

3G-Regeln im öffentlichen Personennahverkehr ab 24. November

Ab Mittwoch, dem 24. November, gilt die sogenannte 3G-Regel in Bussen und Bahnen in Baden-Württemberg. Fahrgäste sind verpflichtet, auf Nachfrage einen Nachweis über Impfung, Genesung oder ein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen. Fahrgäste müssen dazu einen der folgenden Nachweise mit sich führen:

  • Impfnachweis (die letzte Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen)
  • Genesenenachweis (nicht älter als 180 Tage)
  • negativer Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden
  • negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden
  • Außerdem ist zur Identitätsüberprüfung ein Personalausweis oder Reisepass mitzuführen

Selbsttests für den Eigengebrauch werden als Nachweis nicht akzeptiert. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt weiterhin.

Ausgenommen von der neuen 3G-Regelung sind Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie Schülerinnen und Schüler und die Beförderung in Taxen.

Änderungen zum 24. November 2021: Corona-Verordnung des Landes, Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz

 

A R B E I T S S C H U T Z

Die Corona-ArbSchV mit ihren grundlegenden Arbeitsschutzregeln wird bis einschließlich 19. März 2022 verlängert.

Antworten auf die häufigsten Fragen zu 3G am Arbeitsplatz, Testungen etc. finden Sie hier.

 

Q U A R A N T Ä N E

Der Flyer des Gesundheitsamts Enzkreis informiert zur Quarantäne-Pflicht.

Sie finden diesen auch im Anhang.

 

I M P F E N

Impfstützpunkt in Mühlacker eröffnet

Um die Impfquote in der Bevölkerung zu verbessern, wird in Mühlacker ein fester Impfstützpunkt eingerichtet. Ab Freitag, 26. November, dient hierzu der Vorraum der Enztal-Sporthalle für mehrere Wochen als Impfzentrum. Am Samstag, 27.11., wird in der Zeit von 9 bis 15 Uhr nur mit dem Impfstoff von Biontec geimpft. Die Impfungen führt das Medizinische Versorgungszentrum der RKH- Kliniken durch. Eine Anmeldung ist nicht notwendig; deshalb ist mit Wartezeiten zu rechnen.

Es sind Erst- und Zweitimpfungen sowie Auffrischungsimpfungen (Booster) möglich. Die Auffrischung ist allerdings nur für Personen, deren letzte Impfung mindesten sechs Monaten zurückliegt, also vor dem 27. Mai 2021 war. Ab Montag, 29. November, geht der Impfstützpunkt in den „Normalbetrieb“ über: Er steht dann von Montag bis Samstag von 9 bis 15 Uhr allen offen. Angeboten werden vom Mobilen Impfteam (MIT) aus Karlsruhe sowohl Erst- und Zweitimpfungen als auch Auffrischungen für alle ab 18 Jahren, deren Impfung länger als 6 Monate zurückliegt. Zum Einsatz kommen die Impfstoffe von BioNTech und Johnson & Johnson. Da eine Terminvereinbarung nicht vorgesehen ist, muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Gestartet wird mit einem Mobilen Impfteam, das täglich etwa 120 Dosen verimpfen kann.

 

T E S T E N

Corona Teststellen Enzkreis/Pforzheim



- November 2021

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