Grund zur Freude! Kreistag beschließt Erhöhung der laufenden Geldleistung für Tagespflegepersonen 

Bereits am 18.08.2017 hatte sich unser Geschäftsführer und 1. Vorsitzender, Herr Werner Kunstetter, in einem Schreiben an Herrn Landrat Röckinger gewandt und um eine Erhöhung des Entgeltstundensatz von einheitlich 5,50 € auf 6,00 € pro Kind je Stunde gebeten. Der Stundensatz war seit 2012 nicht mehr angepasst worden. Langwährende Verhandlungen auf Landesebene sind bisher gescheitert. (vgl. Beilage 86/2017 bzw. Schreiben an Landrat Röckinger vom 18.08.2017 im Ratsinformationssystem)

Nun war die Erhöhung Tagesordnungspunkt in der Kreistagssitzung am vergangenen Montag, den 11.12.2017, und jetzt ist es amtlich: Die öffentliche Förderung für Tagespflegepersonen wird im Enzkreis von derzeit 5,50 € auf 6,00 € erhöht. Tagespflegepersonen erhalten also ab dem 01.01.2018 pro Betreuungsstunde 0,50 € mehr für jedes Tageskind, dessen Betreuung durch das Jugendamt gefördert wird – und zwar nach wie vor unabhängig vom Alter des Kindes.

Diese Anpassung ist zugleich eine Anerkennung des stetig höher werdenden Qualifizierungsaufwandes der Tagesmütter und -Väter und ein positives Signal für die Bedeutung der Kindertagespflege als hochwertiges und gefragtes Betreuungsangebot – nicht nur im Enzkreis.

Aus gegebenem Anlass weisen wir an dieser Stelle daraufhin, dass Tagespflegepersonen, die die öffentliche Geldleistung erhalten, keine weiteren Zuzahlungen von den Eltern verlangen dürfen. Eine geduldete Ausnahme stellen nachgewiesene Aufwendungen für Verpflegung („Essensgeld“) oder Fahrtkosten dar. Diese können den Eltern in Rechnung gestellt werden, sofern darüber vor Beginn des Betreuungsverhältnisses eine (schriftliche) Vereinbarung getroffen wurde und auch nur dann, wenn die Eltern keinen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung beim Jugendamt gestellt haben bzw. nicht von ihrem üblicherweise zu leistenden Eigenanteil befreit sind.

Bei Fragen oder Unklarheiten bezüglich der Regelungen im Enzkreis oder zu den entsprechenden Anträgen beraten wir Sie gern.



- Dezember 2017

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