Corona Update 29.11.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

verehrte Unternehmerinnen und Unternehmer, 

das Land Baden-Württemberg startet am 01.12. neue Hilfen für die Unternehmen, die in diesen Krisenzeiten Unterstützung benötigen, insbesondere auch zur Energiekostenentlastung. Sehen Sie nachstehend mehr.
Bitte beachten Sie auch unsere Veranstaltungstipps.

 

C O R O N A

Änderungen zum 30. November 2022: Corona-Verordnung des Landes

Die Laufzeit der Verordnung wurde bis zum 31. Januar 2023 verlängert.

 

Die Coronavirus-Testverordnung

wurde über den 25. November 2022 hinaus verlängert.

Fragen und Antworten zur Testung auf das Coronavirus

Ich möchte mich auf Corona testen lassen – wann, wo und wie?

 

E N E R G I E

Dezember-Abschlag für Gas und Wärme: Soforthilfe für Haushalte und Unternehmen

Der Bund  übernimmt die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme. Damit entlastet er Gas- und Fernwärmekundinnen und -kunden spürbar, um den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse zu überbrücken. Das Gesetz über die Dezember-Soforthilfe ist am 19. November in Kraft getreten. Mehr dazu hier.

Fragen und Antworten zur Dezember-Soforthilfe im Gas und Wärmebereich

 

F Ö R D E R P R O G R A M M E

Hilfen für den Mittelstand

Viele Unternehmen kommen unverschuldet von einer Krise in die andere. Baden-Württemberg unterstützt daher den Mittelstand mit eigenen Programmen, und zwar mit Liquiditätskrediten und Krisenberatung zur Energiekostenentlastung.

 

Das Landesförderprogramm „Liquiditätskredit (Plus)“ hat zum Ziel, kleinen und mittleren Unternehmen, Start-ups sowie Freiberuflern mit einem befristeten Kredit-Förderprogramm mit Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss rasch zu helfen. Dabei bedient sich das Land der Konzeption des Liquiditätskredits der L-Bank, die sich bereits während der Corona-Pandemie bewährt hat. Mit dem Liquiditätskredit (zwischen 10.000 Euro bis fünf Millionen Euro) sollen die Unternehmen in der Lage sein, sich mit fehlenden Betriebsmitteln ausstatten zu können. Unternehmen mit einem sehr hohen Energiekostenanteil (mindestens 3 Prozent vom Jahresumsatz) erhalten auf Nachweis zusätzlich zum günstigen Zinssatz von derzeit 2,1 Prozent (in der besten Bonitätsklasse) einen Tilgungszuschuss von 10 Prozent, maximal 300.000 Euro. Förderfähig sind außerdem Betriebsmittel zur Konsolidierung, insbesondere zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit, für Umschuldungen oder auch etwa zur Ablösung fälliger Lieferantenverbindlichkeiten sowie Mittel für Betriebsübernahmen. Das Programm startet am 1. Dezember 2022 und ist befristet bis 31. März 2023.

 

Darüber hinaus wird die Landesregierung ebenfalls zum 1. Dezember 2022 bis zum 30. Juni 2023 eine spezifische Beratungsunterstützung in Form einer „Krisenberatung Energiekostenentlastung“ auflegen. Die „Krisenberatung Energiekostenentlastung“ ist eine branchenübergreifende Unterstützungsmaßnahme für kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe in Baden-Württemberg, um den wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der enormen Energiekostenbelastung entgegenzuwirken. Die „Krisenberatung Energiekostenentlastung“ wird mit über vier Millionen Euro aus Landesmitteln finanziert. Beratungsthemen im Rahmen einer viertägigen kostenfreien Krisenberatung sollen dabei unter anderem die Unterstützung bei der Beschaffung kurzfristig verfügbarer Liquidität in Zusammenarbeit mit L-Bank, Bürgschaftsbank und Hausbank, die Vorbereitung und Begleitung von Bankgesprächen, die Reduktion der Anfälligkeit gegenüber Energiepreisschwankungen, die Identifikation von Ansätzen zur Weitergabe der höheren Energiekosten an Kunden sowie Energieeffizienzmaßnahmen mit betriebswirtschaftlichem Fokus sein. Zielgruppen des Programms sind kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe aus Handwerk, Industrie, Handel, Gastgewerbe und sonstigen Dienstleistungsbereichen.

Die Beratung wird über die Beratungsdienste RKW Baden-Württemberg (Industrie und Freie Berufe), BWHM Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Mittelstand und Handwerk (Handwerk), DEHOGA Baden-Württemberg (Gastgewerbe) und UBH Unternehmensberatung Handel (Handel) erfolgen, die alle Wirtschaftsbereiche abdecken können.

Quelle:

Anette Popp

Grundstücks- und Gebäudemanagement

WirtschaftsförderungKelterplatz 7, 75417 Mühlacker



- November 2022

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