Aktuelle gesetzliche Vorgaben und Empfehlungen sowie weitere Informationen zur Corona-Pandemie

VORABINFORMATION vom 22.02.22 zur Testpflicht in der Kindertagespflege:

Im Ministerrat wurde beschlossen, die Testungen der Kita- und Kindertagespflegekinder zu verlängern.

An der Testpflicht wird sich bis 19.03.2022 nichts ändern.

Ein offizielles Informationsschreiben des Kultusministeriums folgt.

 

Quelle:

Katja Reiner

Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V.

 

 

INFO SARS-CoV-2COVID-19 – Infektionen in Einrichtungen als Fall der UKBW

Bedingt durch die in den vergangenen Wochen auftretenden Infektionen in der Kindertagesbetreuung erreichte die Geschäftsstelle des Städtetages die Anfrage, in welcher Form eine im Kontext der Betreuung erfolgte Infektion bei der UKBW geltend gemacht werden kann und muss.

Die UKBW hat die Anfrage des Städtetages wie folgt beantwortet:

Beschäftigte im Kommunal- und Landesbereich, Mitglieder von Hilfeleistungsunter-nehmen, Kita-Kinder, Schülerinnen und Schüler – auch in der Notbetreuung – usw. sind durch die Unfallkasse Baden-Württemberg abgesichert.

Wenn sie sich nachweislich bei ihrer beruflichen, versicherten Tätigkeit mit dem Corona-Virus anstecken, stehen sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Eine Behandlung oder Überweisung an einen D-Arzt ist nicht erforderlich.

Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

1. Eine versicherte Person hatte nachweislich in ihrer beruflichen, versicherten Tätigkeit Kontakt mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2).

2. In der Inkubationszeit haben sich Symptome entwickelt, die im Zusammenhang mit dieser Infektion stehen könnten.

3. Die Person wurden positiv auf das Corona-Virus (SARS-CoV-2) mittels PCR-Test getestet.

Nachweislich bedeutet in diesem Fall, dass es eine bereits vorher infizierte oder mehrere infizierte Personen geben muss, durch die eine Ansteckung mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Kita/Schule erfolgt ist.

Vereinfacht ausgedrückt wäre der erste Fall in einer Schule nicht versichert, nachfolgende Fälle, die aber nachweislich in Kontakt mit dem ersten Fall kamen, schon. Eine namentliche Nennung der bereits infizierten Person ist nicht erforderlich.

Hat sich ein Kind in der Kita/Schule infiziert, erfolgt die Meldung an die UKBW über unser Onlineportal:

https://forms.ukbw.de/intelliform/forms/ukbw/service/unfallanzeige/index

durch die Kita/Schule.

Die Eltern sollten daher eine mit dem Schulbesuch/Kita-Besuch in Verbindung stehende und mittels PCR-Test bestätigte Infektion an die Schule/Kita melden.

 

In ihrer Antwort geht die UKBW nicht direkt auf den Fall der Kindertagespflege ein. Kindertagespflege ist jedoch ebenfalls bei der UKBW versichert, nachstehend die Erläuterungen hierzu auf der Homepage der UKBW:

 

„Kinder, die durch geeignete Tagespflegepersonen im Sinne von § 23 SGB VIII betreut werden, stehen ebenfalls unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Voraussetzung für das Bestehen des Versicherungsschutzes der Kinder ist die Fest-stellung der besonderen Eignung der Tagespflegeperson. Diese erfolgt durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe (örtliches Jugendamt) oder durch einen mit ihm per Kooperationsvertrag verbundenen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe. Die versicherte Betreuung kann von der Tagespflegeperson als selbstständige Tätigkeit oder in Form einer abhängigen Beschäftigung für den Haushalt der zu betreuen-den Kinder erfolgen. Eine namentliche Meldung der Kinder im Vorfeld ist nicht erforderlich.“

 

Quelle:

Katja Reiner

Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V.

 

Weitere Infos unter: https://www.ukbw.de/informationen-service/coronavirus-information-und-unterstuetzung/

(externer Link)

 

Änderung der CoronaVO Kita 14.02.2022

https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-kita

 

Die Verordnung können Sie auch gleich hier herunterladen:

2022-02-11 CoronaVO Kita konsolidiert

ÄnderungsVO CoronaVO Kita

 

Handlungsleitfaden zum Kontaktpersonenmanagement und Umgang mit SARSCoV2 positiven Fällen in Schulen und der Kindertagesbetreuung wurde angepasst

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Coronavirus_Handlungsleitfaden_Schule-Kita_LGA_220201.pdf

(Externe Seite)

Weitere Informationen dazu: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/keine-komplette-quarantaene-bei-groesseren-ausbruchsgeschehen-in-schule-und-kita/

(Externe Seite)

 

Alle aktuellen Verordnungen und Informationen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

finden Sie u.a. auf der folgenden Seite des KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales):

https://www.kvjs.de/jugend/kindertageseinrichtungen/aktuelle-gesetzliche-vorgaben-und-empfehlungen#c26968

(Externe Seite)

 

Einen Überblick über die allgemeinen Regelungen in Baden-Württemberg finden Sie hier (Stand 28.01.2022):

Corona_Regeln_Auf_einen_Blick

(Externe Seite)



- Mai 2022

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