Corona Update 04.08.2022

C O R O N A – V E R O R D N U N G E N

Änderungen zum 25. Juli 2022: Corona-Verordnung Absonderung

Corona-Verordnung Absonderung angepasst

Baden-Württemberg passt die Regelungen zum Tätigkeitsverbot bei asymptomatischem positiv getestetem medizinischem Personal an. Im Einzelfall dürfen positiv auf das Coronavirus getestete Beschäftige in Kliniken und vergleichbaren medizinischen Einrichtungen arbeiten. Die neue Verordnung gilt seit 25. Juli 2022.

 

Änderungen zum 25. Juli 2022: Corona-Verordnung des Landes

Verlängerung der Laufzeit der Verordnung bis zum 22. August 2022.

 

Änderungen zum 27. Juni 2022: Corona-Verordnung des Landes

Mit der 13. Corona-Verordnung des Landes werden die seit dem 3. April 2022 bestehenden Basisschutzmaßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger fortgeführt. Unter anderem wird die Pflicht zum Tragen von (Atemschutz-)Masken bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder in Arztpraxen aufrechterhalten.

 

Änderungen zum 25. Juni 2022: Corona-Verordnung Datenverarbeitung, Corona-Verordnung Auftragsverarbeitung, Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz

 

Konzept für Corona-Schutzmaßnahmen ab 1. Oktober 2022

Das Bundesgesundheits- und das Bundesjustizministerium haben sich am 03. August gemeinsam auf eine Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes verständigt. Damit soll ein sicherer Rechtsrahmen für Corona-Schutzmaßnahmen für den Herbst und Winter geschaffen werden, denn Corona wird im Herbst nicht vorbei sein. Noch im August will das Bundeskabinett darüber beraten. Hier die Details.

 

Plan für Pandemiemanagement im Herbst und Winter

Die Arbeitsgruppe Corona unter Leitung des Gesundheitsministeriums Baden-Württemberg hat am 26. Juli eine gemeinsame Erklärung zum künftigen Pandemiemanagement verabschiedet. Impfungen gegen das Coronavirus, zielgerichtete Testungen sowie der Schutz vulnerabler Gruppen sind für den Herbst und Winter zentral.

 

Ich möchte mich auf Corona testen lassen – wann, wo und wie?

Am 30. Juni 2022 ist die neue Testverordnung in Kraft getreten. Anspruch auf kostenlose Bürgertests haben seitdem bestimmte Personengruppen. Dazu zählen u. a. Kinder unter 5 Jahre, Schwangere im ersten Trimester, Krankenhaus- und Pflegeheimbesuchende oder auch Personen, die sich nicht impfen lassen können. Wer sich vor dem Besuch einer Veranstaltung in Innenräumen testen lassen möchte, beteiligt sich mit 3 Euro an den Testkosten. Mehr dazu hier.

 

Quelle:

Anette Popp

Grundstücks- und Gebäudemanagement

WirtschaftsförderungKelterplatz 7, 75417 Mühlacker



- August 2022

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