Corona Update 22.02.22

Ab dem 23.02.22 treten die erwarteten Erleichterungen mit Rückkehr des Landes in die Warnstufe in Kraft. Beispielsweise entfallen im Einzelhandel die Zugangsbeschränkungen für Kundinnen und Kunden. In der Gastronomie und in Vergnügungsstätten gilt in der Warnstufe im Freien und in geschlossenen Räumen 3G. Außerdem werden die Kontaktbeschränkungen angepasst: Für geimpfte und genesene Personen gibt es keine weiteren Beschränkungen. Nehmen nicht geimpfte oder nicht genesene Personen an einem privaten Treffen teil, gilt in der Warnstufe: Ein Haushalt plus zehn weitere Personen. Immunisierte Personen, Kinder bis einschließlich 13 Jahre und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, zählen nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt. Die detaillierten Änderungen finden Sie in nachstehenden Links. Bleiben Sie gesund!

 

C O R O N A – V E R O R D N U N G E N

Baden-Württemberg kehrt in die Warnstufe zurück

Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung angepasst und lockert mit Bedacht die Einschränkungen. Damit gilt im Land wieder die Warnstufe und die 3G-Regelung. Mehr dazu hier.

 

Änderungen zum 23. Februar 2022: Corona-Verordnung des Landes – unter diesem Link finden Sie auch die vielfältigen Erleichterungen, die ab morgen wieder Gültigkeit haben werden.

 

Hier die Corona-Regeln auf einen Blick (PDF) und im Anhang.

 

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung

 

T E S T S

Angepasste Teststrategie – Das gilt jetzt bei Corona-Tests

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.

Fragen und Antworten zu COVID-19 Tests

 

F Ö R D E R P R O G R A M M E

Unterstützung für Selbstständige und Unternehmen

Die Bundesregierung unterstützt auch weiterhin Soloselbstständige und Unternehmen, die starke Umsatzeinbußen in der Corona-Pandemie verzeichnen. Finden Sie hier einen Überblick über die Corona-Wirtschaftshilfen der Bundesregierung und Fragen und Antworten.

 

Weiterhin erleichterter Zugang zu Kurzarbeitergeld

Die Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld bleiben bis zum 30. Juni 2022 herabgesetzt. Der Bundestag hat der geplanten Verlängerung der Sonderregelungen zugestimmt. Betroffene Betriebe haben damit weiterhin Planungssicherheit.

 

Weitere Corona-Steuerhilfen auf dem Weg

Mit einer Reihe steuerlicher Verbesserungen hilft die Bundesregierung Menschen und Unternehmen, die Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen. Bewährte Instrumente wie die Homeoffice-Pauschale und Regelungen zum Kurzarbeitergeld gelten auch weiterhin. Außerdem soll es einen steuerfreien Corona-Bonus für Pflegekräfte und zusätzliche Investitionsanreize für Unternehmen geben.

 

Quelle:

Anette Popp

Grundstücks- und Gebäudemanagement

WirtschaftsförderungKelterplatz 7, 75417 Mühlacker



- Februar 2022

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