Corona Update 21.01.2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
verehrte Unternehmerinnen und Unternehmer,
da seit zwei Tagen die 7-Tage-Inzidenz im Enzkreis über 500 liegt, gilt ab heute, 21.01.22 wieder eine Ausgangsbeschränkung für nicht genesene und nicht geimpfte Personen zwischen 21 und 5 Uhr, die in diesem Zeitraum die Wohnung oder eine sonstige Unterkunft etwa eine Beherbergungsstätte oder ein Wohnheim nur mit triftigem Grund verlassen dürfen. Näheres ist Paragraph 17a der Corona-Verordnung des Landes zu entnehmen.
Die aktuellen Corona-Zahlen für Baden-Württemberg finden Sie hier.
C O R O N A – V E R O R D N U N G E N
Übersetzungen der Corona-Regeln Baden-Württembergs:
Hier können die Corona-Regeln in 12 Sprachen abgerufen werden.
Auf dieser Webseite finden Sie eine Übersicht zu den aktuellen Regeln, Informationen zu Impfungen und was im Falle einer positiven Testung zu tun ist, sowie
die Zugangsdaten zur mehrsprachigen telefonischen Corona-Hotline unseres Bundeslandes.
T I P P
Zuverlässigkeit von Schnelltests
Das Paul-Ehrlich-Institut stellt auf seiner Seite eine Liste der verschiedenen Tests zur Verfügung. Zerforschung.de hat auf www.SchnellTestTest.de ein einfaches Tool mit Barcode-Scanner erstellt, mit dem Schnelltests mit dem Smartphone überprüft werden können.
Quelle:
Anette Popp
Grundstücks- und Gebäudemanagement
Wirtschaftsförderung
Kelterplatz 7, 75417 Mühlacker
- Januar 2022