Corona Update 01.12.2021

Nach der Bund-Länder-Videokonferenz gestern werden erneut zum Wochenende Verschärfungen in den Regelungen erwartet.

 

A R B E I T S S C H U T Z
Antworten auf die häufigsten Fragen zum betrieblichen Infektionsschutz

finden Sie im Internet oder in der mitgesandten Datei.

 

C O R O N A – V E R O R D N U N G E N

Änderungen zum 1. Dezember 2021: Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit

 

E I N R E I S E

Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen nach Deutschland im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, zu den geltenden Ausnahmen von den Regelungen, sowie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Digitalen Einreiseanmeldung finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.

Wenn Sie in einem Risikogebiet (Hochrisikogebiet, Virusvariantengebiet) waren, müssen Sie grundsätzlich die Digitale Einreiseanmeldung ausfüllen.

 

T E S T E N    +    3 G

Corona Teststellen Enzkreis/Pforzheim

 

Fragen und Antworten zu COVID-19 Tests

Wer kann Testnachweise ausstellen, die im Rahmen von 3G-Konzepten verwendet werden können?

Nicht alle Testnachweise sind im Rahmen der gesetzlichen 3G-Konzepte gültig. Welche Voraussetzungen ein Testnachweis erfüllen muss, regelt die Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung einheitlich für das gesamte Bundesgebiet.

Danach können 3G-gültige Testnachweise derzeit in drei verschiedenen Konstellationen ausgestellt werden.

  1. Testung durch Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung

3G-fähige Testnachweise werden vor allem durch Personen oder Einrichtungen ausgestellt, die zur Leistungserbringung nach der Coronavirus-Testverordnung berechtigt sind. Dazu zählen insbesondere Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken, Teststellen von Rettungs- und Hilfsorganisationen, kommunal betriebene Teststellen sowie private Teststellen, die vom öffentlichen Gesundheitsdienst mit der Durchführung von Testungen beauftragt wurden.
Digitale Testnachweise
In der Nähe befindliche Teststellen, die die Übermittlung von Schnelltest-Ergebnissen an die Corona-Warn-App (CWA) unterstützen, können über https://map.schnelltestportal.de/ gefunden werden. Eine Vielzahl der berechtigten Teststellen erstellen auch EU-konforme digitale Testzertifikate, die in der CWA gespeichert werden können; die Nutzenden können dann ein digitales Testzertifikat für PCR- und Schnelltests anfordern, das im Falle eines negativen Testergebnisses ausgestellt wird. Sie können es in Ländern der Europäischen Union, sowie Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz dafür verwenden, um ein negatives Testergebnis offiziell nachzuweisen. Nur mit der CovPassCheck-App können die QR-Codes auf ausgedruckten oder digitalen COVID-Zertifikaten der EU eingelesen und datenschutzkonform, digital geprüft werden; eine bloße Sichtprüfung des Zertifikates ist nicht ausreichend.

Achtung: Testnachweise im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, die in Deutschland im Rahmen von impf-, genesenen- oder testnachweisbezogenen Schutzkonzepten (sogenannte 3G-Konzepte) verwendet werden sollen, dürfen nicht auf einer bloßen videoüberwachten Selbsttestung beruhen.

  1. Testung durch fachkundiges Personal im Rahmen der betrieblichen Testung

Ein 3G-gültiger Testnachweis kann vom Arbeitgeber dann ausgestellt werden, wenn die zugrundeliegende Testung im Rahmen der betrieblichen Testung durch Personal erfolgt, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt. Es gilt ein Vier-Augen-Prinzip, d.h. die Testung muss von einer dritten Person durchgeführt oder vor Ort überwacht werden. Wenn Beschäftigte sich unbeaufsichtigt selbst testen, kann für diese Testung kein 3G-gültiger Testnachweis ausgestellt werden, auch wenn die sich selbst testende Person fachkundig ist.

Ein EU-konformes digitales Testzertifikat kann im Rahmen dieser Testung hingegen nicht ausgestellt werden. Dies bleibt lediglich Leistungserbringern überlassen, die die oben beschriebenen „Bürgertests“ durchführen.

  1. Testung vor Ort unter Aufsicht desjenigen, der Adressat der konkreten Schutzmaßnahme ist

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass die Testung am Ort der 3G-Maßnahme unter Aufsicht desjenigen stattfindet, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist. Vor einem Restaurantbesuch kann beispielsweise ein Selbsttest unter Aufsicht eines Restaurantmitarbeiters durchgeführt werden und bei negativem Testergebnis das Restaurant besucht werden.

Achtung: Zu beachten ist aber, dass ein solcher Testnachweis nur an dem Ort gilt, an dem die Testung beaufsichtigt wurde. Anders als in den anderen beiden Konstellationen darf kein Testnachweis ausgestellt werden, der für die nächsten 24 Stunden auch in anderen 3G-Kontexten verwendet werden kann.

 

Datenschutzrechtliche Orientierungshilfe zum 3G-Nachweis

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg hat eine datenschutzrechtliche Orientierungshilfe zum 3G-Nachweis im Beschäftigtenverhältnis (§ 28b Abs. 1 und 3 IfSG) veröffentlicht. Die Orientierungshilfe ist im Internet abrufbar und ist als Anlage beigefügt.

datenschutzrechtliche Orientierungshilfe zum 3G-Nachweis im Beschäftigtenverhältnis

Anlage__corona-faqs-betrieblicher-infektionsschutz

 

Quelle:

Anette Popp

Grundstücks- und Gebäudemanagement

WirtschaftsförderungKelterplatz 7, 75417 Mühlacker

 



- Dezember 2021

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